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Öffentliche Zuschüsse für Mitarbeiterschulungen

Für Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung von v. a. ehrenamtlichen MitarbeiterInnen zahlen sowohl das Land Nordrhein-Westfalen, als auch die Städte und Kreise in unserer Region Zuschüsse. Aber nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Alter der TeilnehmerInnen mindestens 15 Jahre
Mindestzahl der TeilnehmerInnen (einschl. LeiterIn) 8
Mindestdauer der Veranstaltung 6 Zeitstunden inhaltliches Programm
gefördert werden höchstens 7 Tage

Für Antragsteller aus Köln gilt:

Die Höhe der Förderung beträgt:

bei Tagesveranstaltungen 

15 € 

bei Veranstaltungen mit Übernachtung

 24 €

jeweils pro Tag (mit mind. 6 Stunden inhaltlichem Programm) und TeilnehmerIn. Grundsätzlich werden nur TeilnehmerInnen aus Köln gefördert; bei Mitarbeiterschu- lungen und Bildungsveranstaltungen aber auch bis zu 25 % Nicht-Kölner.

 

Für Gemeinden außerhalb Kölns gilt:

Die folgenden Sätze sind unabhängig von kommunalen Zuschüssen:

Internatsveranstaltungen
(mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtung und 6 Std. Bildungseinheiten/Tag
12 € / Tag mit anschließender Übernachtung und Teilnehmer
Tagesveranstaltungen
(mit 6 Std. Bildungseinheiten)
8 € / Tag und Teilnehmer
Wochenendpauschale (Fr-So)
(10 Std. Bildungseinheiten insgesamt und 2 Übernachtungen)
24 € / Teilnehmer

Bitte beachten:

  • Nach wie vor gilt: Leiter und Mitarbeiter werden nicht gefördert
  • Maßnahmen, die im November stattfinden, müssen konkret hochgerechnet und bis zum 15. September an das Jugendpfarramt gemeldet werden
  • Maßnahmen, die im Dezember stattfinden, können nicht gefördert werden
  • Die Verwendungsnachweise müssen bis spätestens 1. Dezember bei Jugendpfarramt eingereicht werden.

Voraussetzung für eine Förderung (überhaupt oder in dieser Höhe) ist, dass die Gesamtkosten der Veranstaltung so hoch liegt, dass die Landesförderung nicht mehr als 90 % ausmacht.
Und: Landeszuschuss und kommunale Förderung dürfen zusammen keine Überfinanzierung ergeben.

Für die Beantragung allgemein gilt:

Die Beantragung von Zuschüssen der Stadt Köln und des Landes NRW erfolgt über das Evangelische Jugendpfarramt. In den anderen Städten und Gemeinden sind die Bedingungen für eine Bezuschussung zum Teil etwas anders. Nähere Informationen dazu gibt es bei den jeweiligen Jugendämtern im Erftkreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis.

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