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Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit

Mitbestimmungsprozesse im Rahmen evangelischer Kinder- und Jugendarbeit finden in zwei Bereichen statt: im Jugendverband der Evangelischen Jugend in Köln und Umgebung und im Rahmen kirchlicher Strukturen.

Beide sind miteinander vernetzt, aber für sich selbstständig.

Voraussetzung für staatliche Förderung von Kinder- und Jugendarbeit ist eben diese Trennung, Kinder- und Jugendarbeit muss eigenständige Strukturen vorweisen, die sie gegenüber der Erwachsenenorganisation selbstständig machen. Nur so ist es für die Gemeinden möglich, kommunale und andere öffentliche Mittel für Jugendverbandsarbeit zu erhalten, die für den Jugendverband Evangelische Jugend gezahlt werden.

 

Mitbestimmung in kirchlichen Strukturen

Auf der Gemeindeebene ist dies der Jugendausschuss. Dieser Ausschuss berät das Presbyterium zu Fragen der Kinder- und Jugendarbeit. Für die Umsetzung sind hauptberufliche Mitarbeiter/innen sowie Pfarrer/innen zuständig.

Jede Gemeinde gehört einem Kirchenkreis an. Wie auf Gemeindeebene gibt es auch auf Kirchenkreisebene einen Synodalen Jugendausschuss (im Kirchenkreis Köln-Süd die Jugend AG). Sie beraten Belange der Kinder- und Jugendarbeit, die alle Gemeinden im Kirchenkreis betreffen. Für die Umsetzung der Beschlüsse sind die Jugendreferate zuständig.

Eine Besonderheit stellt auf der Ebene des Kirchenverbandes Köln und Region der Fachausschuss übersynodale Jugendarbeit dar. Dieser berät und entscheidet im Auftrag der Verbandsvertretung über die Umsetzung der Arbeit durch das Ev. Jugendpfarramt.

 

 

Mitbestimmung im Jugendverband

Als Äquivalent zum Jugendausschuss in den Gemeinden gibt es auf Jugendverbandsebene den Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft evangelische Jugend in Köln und Umgebung (aej-Köln). Vertreter der Jugendarbeit aus den vier Kirchenkreisen, dem Kirchenverband Köln und Region, dem CVJM sowie anderen evangelischen Vereinen und Verbänden treffen sich dort, um die Belange des Jugendverbands zu beraten und zu entscheiden.

Als Geschäftstelle und für die Umsetzung der Beschlüsse ist das Ev. Jugendpfarramt zuständig.

 

 

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